Gut zu wissen: 
    

       Die Praxis steht seit 2002 für qualifizierte Therapien und unsere langjährigen Patienten schätzen an uns besonders die kompetenten Behandlungen und die familiäre Atmosphäre.
       Wir möchten Ihnen den Besuch bei uns möglichst unkompliziert gestalten.
      
Das einzige was Sie mitbringen sollten ist Ihre ärztliche Verordnung bzw. Gutschein, falls vorhanden Ihren Befreiungsausweis und gute Laune.
   
     1. Terminvereinbarung
        Termine können Sie am einfachsten telefonisch oder vor Ort (am besten vormittags) mit uns vereinbaren.
        Sollten Sie uns dennoch nicht persönlich erreichen, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter, wir werden uns so bald als möglich bei Ihnen melden.
        Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, ist das kein Problem. Sagen Sie ihn möglichst bald (mindestens 24 Stunden vorher) ab.
        Sie erhalten selbstverständlich einen Ausweichtermin.
        Sollten Sie einen Termin unentschuldigt fernbleiben oder zu kurzfristig absagen, müssen wir Ihnen diesen privat in Rechnung stellen.

     2. Abrechnung
        Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab.
        Gesetzlich Versicherte müssen eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10 € + 10% des Rezeptwertes zusammen.
        Auf diesen Betrag haben Physiotherapiepraxen keinen Einfluss. Er wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
        Diese Zuzahlung ist, wenn möglich, bei der 2. Behandlung zu bezahlen. (Bei uns ist keine Kartenzahlung möglich!)
        Privat Versicherte rechnen direkt mit uns ab. Vor Beginn der Behandlung informieren wir unsere Privatpatienten über unsere Preise. Diese werden in der Regel von allen privaten
        Krankenversicherungen problemlos übernommen.

     3. Selbstzahler / Gutscheine
        Unser Therapieangebot ist auch Selbstzahlern zugänglich. Auf diese Weise können Sie Ihrer und der Gesundheit Ihrer Lieben etwas Gutes tun.
        Geht die Behandlung über präventive Leistungen (Entspannung und Wellness) hinaus, so sollten Sie sich aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen ein Privatrezept
        vom Arzt über die entsprechende Leistung verschreiben lassen.

    




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